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Entwertung kommunalpolitischer Arbeit stoppen

Der Kreistag des Landkreises Helmstedt kritisiert das neue Auszählverfahren für die Sitzverteilung in den kommunalen Ausschüssen, das mit der am 13.10.2021 durch den Niedersächsischen Landtag verabschiedeten Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes einhergeht.

19.09.22 –

Resolution: Entwertung kommunalpolitischer Arbeit stoppen


Antragsteller: FDP/UWG/ZIEL-Gruppe sowie die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen


Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag des Landkreises Helmstedt kritisiert das neue Auszählverfahren für die
Sitzverteilung in den kommunalen Ausschüssen, das mit der am 13.10.2021 durch den
Niedersächsischen Landtag verabschiedeten Änderung des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes einhergeht.
2. Der Kreistag des Landkreises Helmstedt fordert die regierungstragenden Fraktionen im
Niedersächsischen Landtag auf, den Weg für eine Normenkontrolle freizumachen, um
Minderheitenrechten Rechnung zu tragen sowie Zeitpunkt und Inhalt der Gesetzesänderung
zu überprüfen.


Begründung:
Der Niedersächsische Landtag verabschiedete am 13.10.2021 ein neues Kommunalverfassungsgesetz
und änderte damit auch die Auszählungsverfahren zur Zusammensetzung der kommunalen
Ausschüsse. Mit dem neuen Gesetz wird das Auszählverfahren für die Sitzverteilung in den
kommunalen Ausschüssen vom bisherigen Verfahren nach Hare-Niemeyer auf das
Höchstzahlverfahren nach d’Hondt umgestellt. Damit verlieren vor allem die kleineren Parteien,
teilweise sogar trotz deutlicher Zugewinne bei den zurückliegenden Kommunalwahlen, nun ihre
Stimmrechte in den Ausschüssen. Dies gilt auch für den Landkreis Helmstedt.


Wie die Landesregierung auf eine Anfrage (18/9508, www.landtagniedersachsen.


de/Drucksachen/Drucksachen_18_10000/09501-10000/18-09508.pdf) zu dem Thema
mitteilte, reagiert sie mit dieser Neuregelung auf „die gestiegene Vielfalt des Parteienspektrums und
eine hohe Zahl an Einzelbewerberinnen und -bewerbern und Wählergruppen“, die ihrer Meinung nach
„die wichtige Aufgabe der Ausschüsse im Rahmen des kommunalen Willensbildungs- und
Entscheidungsprozesses zunehmend“ erschwere. Man wolle die „Ausschussarbeit durch eine
Bündelung des Meinungs- und Entscheidungsprozesses und Straffung der inhaltlichen Befassung
effektiver“ und funktionsgerecht gestalten. Um welche Schwierigkeiten es sich dabei handelt und wo
diese bisher aufgetreten sind, konnte sie in ihrer Antwort allerdings nicht aufzeigen.


Ein Rechtsgutachten attestiert der Novelle ferner eine etwaige Verfassungswidrigkeit
(https://www.fdp-fraktion-nds.de/verfassungsmaessigkeit-der-beabsichtigten-aenderung-des-ss-71-
nkomvg-betreffend-die-bestimmung-der-ausschusssitzverteilung). Vor allem der Zeitpunkt der
abschließenden Beratung der Gesetzesänderung – nach der Kommunalwahl 2021 – ist aus
demokratiepolitischer und verfassungsrechtlicher Sicht mindestens fragwürdig.


Für eine Normenkontrolle vor dem Staatsgerichtshof sind die Stimmen von einem Fünftel der
Landtagsabgeordneten notwendig, die allein aus den Oppositionsfraktionen heraus nicht erbracht
werden können. Es ist ein Webfehler, dass die Fraktionen, die am meisten von der Gesetzesänderung
profitieren, zugleich eine gerichtliche Überprüfung versagen können.


Die vorliegende Resolution soll von der Ebene der kommunal Betroffenen ein Signal an die politisch
Handelnden auf Landesebene richten, um die Minderheitenrechte in der kommunalen und
landespolitischen Demokratie zu schützen.


Für die FDP/UWG/ZIEL-Gruppe
Lars Alt, Gruppenvorsitzender
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rebekka Spanuth, Fraktionsvorsitzende

 

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Kategorie

Helmstedt

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