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11.08.2020

Flächennutzungsplan Velpke

An den Samtgemeindebürgermeister R. Fricke Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Samtgemeinderat Velpke

Betr.: Änderungsantrag bezüglich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Velpke

Kl.Twülpstedt d. 18.06.2020

Sehr geehrter Herr Fricke, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Velpke um folgenden Satz ergänzt werden möge:

Der Flächennutzungsplan bezüglich des Baugebietes „östliches Seniorenzentrum“ weist im östlichen Bereich einen Grenzabstand von 100 m zum Landschaftsschutzgebiet „Velpker Schweiz“ auf.

Begründung: Velpke ist Schwerpunktort für die Siedlungsentwicklung und benötigt neue Baugebiete, die aber aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten die geringsten Umweltschäden verursachen sollten. Sachliche Argumente und Stellungnahmen weisen auf die Problematik der Regelabstände zum Bebauen zum Waldrand hin. Nach den Ausführungen des RROP und anderen Regelwerken sollen Waldränder und ihre Übergangszonen aufgrund ihrer ökologischen Funktionen und Erlebnisqualität grundsätzlich von Bebauung und sonstigen störenden Nutzungen freigehalten werden. Daher ist zu ihnen ein Mindestabstand von 100 m einzuhalten. Besonders im Hinblick auf diesen betroffenen Waldrand sind naturschutzfachlich wertvolle Biotope zu berücksichtigen und zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hansmann

(Barbara Hansmann)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

-Fraktionsvorsitzende-

Samtgemeinderat Velpke

 

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Kategorien:Änderungsantrag Flächennutzungsplan Velpke
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