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Änderungsantrag Drucksache Fahrkostenerstattung um Radfahrer*innen und Fußgänger*innen

Der §3 Fahrkostenerstattung der Drucksache 184/2021 wird erweitert um eine entgeltliche Aufwandsentschädigung für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen.

24.11.21 –

Bündnis 90 / Die Grünen
Kreisverband Helmstedt
Rebekka Spanuth
Fraktionsvorsitzende Kreistagsfraktion


Änderungsantrag Drucksache 184/2021


Lehre, den 24.11.2021


Änderungsantrag Drucksache 184/2021 Erweiterung §3 Fahrkostenerstattung um Radfahrer*innen und Fußgänger*innen
Der §3 Fahrkostenerstattung der Drucksache 184/2021 wird erweitert um eine entgeltliche Aufwandsentschädigung für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen.
Unter §3 (1) c) wird eingefügt:


Bei Benutzung privateigener Fahrräder, E-Bikes oder Pedelecs und auch zu Fuß erfolgt eine Wegstreckenentschädigung von 0,30€ je km.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob diese Änderung rechtssicher ist. Weiterhin ist eine inhaltliche Formulierungsanpassung des §3 zu überprüfen, sofern dem Antrag stattgegeben wird, in bspw. „§3 Wegstreckenentschädigung“.

Begründung
In der Satzung werden aktuell weder Radfahrer*innen noch Fußgänger*innen berücksichtigt.
Auch das Zurücklegen der Wegstrecke mit dem Rad oder zu Fuß erfordert finanziellen und vor allem zeitlichen Aufwand.
Das Ausweichen auf andere Fortbewegungsmöglichkeiten wie Rad, zu Fuß oder auch öffentliche Verkehrsmittel soll hiermit honoriert und gefördert werden.
Aus Gründen der Gleichberechtigung ist eine Erweiterung notwendig.


Mit freundlichen Grüßen
Rebekka Spanuth

 

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Kategorie

Änderungsantrag | Fahrrad | Helmstedt

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