26.01.22 –
Antrag
Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Landkreis Helmstedt einen Kulturentwicklungsplan bis zum 31.12.2025 zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Dem zuständigen Ausschuss für Kultur, Heimatgeschichte, Sport und Freizeit ist regelmäßig zu berichten.
Der Antrag wird an den vorgenannten Ausschuss überwiesen.
Begründung
„Das Land, die Gemeinden und die Landkreise schützen und fördern Kunst, Kultur und Sport“ (Art. 6 Niedersächsische Verfassung). Damit wird deutlich, dass die Förderung von Kunst und Kultur kein Beiwerk der Arbeit von Politik und Verwaltung ist, sondern ständige Aufgabe für Landkreise und Gemeinden.
Um diese Förderung gezielt wirksam werden zu lassen, ist es notwendig sich über Ziele und Perspektiven von Kunst und Kultur im Landkreis Helmstedt zu verständigen. Dies soll in einem Kulturentwicklungsplan für den Landkreis zusammengefasst werden, denn Kulturentwicklung ist ein wesentlicher Teil der Kommunalentwicklung.
Der Landkreis Helmstedt ist kulturell vielseitig. Hierzu zählen nicht nur die prominenten Gebäude wie der Kaiserdom in Königslutter, das Juleum in Helmstedt oder das Forschungszentrum (Paläon) in Schöningen mit ihren zahlreichen Veranstaltungen.
Die Musikszene ist groß, die bildende Kunst im Wachsen begriffen und darstellendes Spiel sowie Brauchtumspflege haben einen festen Stellenwert im Landkreis.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den kulturell Aktiven in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme der vielfältigen kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten von Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen im Landkreis Helmstedt zu dokumentieren, um auf dieser Basis Ziele und Projekte für die weitere Entwicklung und Förderung zu formulieren.
Dem Ausschuss für Kultur, Heimatgeschichte, Sport und Freizeit ist regelmäßig über Art und Inhalt der Arbeit zu berichten.
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