Lehre, den 27 Januar 2026
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen/Gruppen des Gemeinderates der Gemeinde Lehre
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, dass in der laufenden Legislaturperiode (2021-2026) der Artikel 1, Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschlands „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ im Rathaus und möglichst allen anderen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen unserer Gemeinde gut sichtbar als Inschrift angebracht wird.
Sachverhalt:
Seit mehr als 75 Jahren definiert das Grundgesetz die Richtschnur des Zusammenlebens in Deutschland. Und der zentrale Satz dieses gesellschaftlichen Wertekanons ist auch der erste Satz im Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Anders als fast alle anderen Artikel unseres Grundgesetzes hat Artikel 1 und damit auch dieser zentrale Satz Ewigkeitsgarantie und kann somit nicht verändert werden.
Demokratie und staatliche Institutionen sind seit geraumer Zeit Angriffen ausgesetzt, so dass die Verständigung auf unser gemeinsames Zusammenleben in Frieden und Freiheit nicht mehr selbstverständlich ist. Das Erstarken von Extremisten und Verfassungsfeinden ist ein deutliches Indiz dafür, dass unsere freiheitlich demokratische Grundordnung so sehr bedroht ist, wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Umso wichtiger ist es, sich als Gesellschaft immer wieder auf die Grundwerte des Zusammenlebens zu verständigen, wie sie in im Grundgesetz niedergelegt sind. Darauf öffentlich hinzuweisen und sich als Kommune dazu zu bekennen, sollte allen demokratischen Kräften ein zentrales Anliegen sein.
Es ist mehr denn je notwendig, öffentlich darauf hinzuweisen, dass alle Menschen die gleiche Würde haben: Egal, ob sie jung sind oder alt, ob gesund oder krank, egal aus welchem Land sie kommen, welches Geschlecht sie haben, egal ob sie einer Religionsgemeinschaft angehören und ggf. welcher. Der gesamte Staat und natürlich auch wir als Gemeinde haben die Aufgabe, die Würde aller Menschen zu schützen.
Alle Fraktionen und Gruppen des Gemeinderates und der Bürgermeister sprechen sich für den Beschluss aus.
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