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Erfolg in Schöningen: Steuerbefreiung für Tierheimhunde

Einige von euch erinnern sich noch an den Antrag zur Befristeten Steuerbefreiung von Hunde aus dem Tierheim der Schöninger Grünen Bürgerliste. Nun können wir verkünden: Es ist geschafft! In der Ratssitzung am 22.07.2021 hat man sich dafür entschieden, dass zum 31.12.2021 die Satzung der Stadt Schöningen geändert wird. Tierheimhunde, die länger als 3 Monate im Tierheim Schöningen untergebracht sind, werden für ein Jahr von der Hundesteuer befreit. Damit hat sich die Mehrheit des Rates dem Antrag der Gruppe "Grüne Bürgerliste" angeschlossen. Tierhalter haben nun die Möglichkeit mit dem eingesparten Geld z.B. Angebote von Hundeschulen oder Hundetrainern in Anspruch zu nehmen. So kann man die traurige Vergangenheit dieser Tiere aufarbeiten. Diese Möglichkeit sorgt hoffentlich auch für bessere Chancen auf eine Vermittlung.



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